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Fassungsvergleich zu Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch 1
Art. 1neu
in Kraft ab 17.03.1982 · idF BGBl. Nr. 128/1982 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1982 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.