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Norm
Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch
BGBl
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch
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Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch
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Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 17.03.1982 · idF
BGBl. Nr. 128/1982
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1982 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.