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Fassungsvergleich zu Errichtung einer siebenten Notarstelle in Innsbruck××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer siebenten Notarstelle in Innsbruck 1
Art. 1neu
in Kraft ab 07.05.1982 · idF BGBl. Nr. 209/1982 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.