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Fassungsvergleich zu Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten 1
Art. 1neu
in Kraft ab 25.01.1984 · idF BGBl. Nr. 39/1984 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. April 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Pölten errichtet.