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Norm
Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten
BGBl
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten
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Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten
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Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 25.01.1984 · idF
BGBl. Nr. 39/1984
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. April 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Pölten errichtet.