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Fassungsvergleich zu Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 06.04.1984 · idF BGBl. Nr. 145/1984 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wr. Neustadt errichtet.