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Norm
Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt
Fassungsvergleich zu
Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt
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Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 06.04.1984 · idF
BGBl. Nr. 145/1984
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wr. Neustadt errichtet.