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Fassungsvergleich zu Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.12.1985 · idF BGBl. Nr. 534/1985 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 und vom 1. Feber 1989 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.