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Fassungsvergleich zu Errichtung einer achten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer achten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg 1
Art. 1neu
in Kraft ab 12.04.1986 · idF BGBl. Nr. 194/1986 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet.