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Norm
Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee
BGBl
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 24.12.1986 · idF
BGBl. Nr. 690/1986
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee errichtet.