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Fassungsvergleich zu Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.12.1986 · idF BGBl. Nr. 690/1986 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee errichtet.