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Fassungsvergleich zu Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 07.05.1981 · idF BGBl. Nr. 213/1981 Art. 1↗RIS↗
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 11. Dezember 1980 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen hat dadurch zu erfolgen, daß der Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8 bis 10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.