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Fassungsvergleich zu Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.05.1986 · idF BGBl. Nr. 245/1986 Art. 1↗RIS↗
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 14. Feber 1985 zur Änderung der Regel 85 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (BGBl. Nr. 350/1979) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.