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Fassungsvergleich zu Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 30.11.1991 · idF BGBl. Nr. 607/1991 Art. 1↗RIS↗
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 5. Juli 1991 zur Änderung der Regeln 2 und 101 der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 486/1991) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.