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Fassungsvergleich zu Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.07.1994 · idF BGBl. Nr. 483/1994 Art. 1↗RIS↗
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 9. Dezember 1993 zur Änderung der Regel 102 Absatz l der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 549/1992) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im österreichischen Patentamt (Wien l, Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.