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Fassungsvergleich zu Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 177/1999 Art. 1↗RIS↗
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 16. Juni 1999 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 63/1999) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.