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Norm
Errichtung einer Notarstelle in Wien-Favoriten
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Wien-Favoriten
BGBl
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Wien-Favoriten
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Wien-Favoriten
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Wien-Favoriten
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Errichtung einer Notarstelle in Wien-Favoriten
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Errichtung einer Notarstelle in Wien-Favoriten
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 18.06.2019 · idF
BGBl. II Nr. 161/2019
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2020 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Favoriten errichtet.