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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.08.2019 · idF BGBl. II Nr. 252/2019 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wiener Neustadt errichtet.