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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 24.08.2019 · idF
BGBl. II Nr. 252/2019
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wiener Neustadt errichtet.