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Fassungsvergleich zu Errichtung einer Notarstelle in Innsbruck××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer Notarstelle in Innsbruck 1
Art. 1neu
in Kraft ab 26.03.2020 · idF BGBl. II Nr. 115/2020 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.