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Fassungsvergleich zu Errichtung weiterer Notarstellen in Graz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung weiterer Notarstellen in Graz 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.11.2020 · idF BGBl. II Nr. 500/2020 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Graz errichtet.