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Norm
Errichtung einer Notarstelle in Laßnitzhöhe
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Laßnitzhöhe
BGBl
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Laßnitzhöhe
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Laßnitzhöhe
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Laßnitzhöhe
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Errichtung einer Notarstelle in Laßnitzhöhe
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 24.11.2020 · idF
BGBl. II Nr. 501/2020
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Laßnitzhöhe errichtet.