Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck 1
Art. 1neu
in Kraft ab 25.11.2020 · idF BGBl. II Nr. 520/2020 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Landeck errichtet.