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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Landeck
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 25.11.2020 · idF
BGBl. II Nr. 520/2020
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Landeck errichtet.