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Fassungsvergleich zu Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.2021 · idF BGBl. III Nr. 155/2021 Art. 1↗RIS↗
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Ziel des Übereinkommens
Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens verpflichten sich, die Weiterentwicklung der internationalen Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zu fördern.