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Fassungsvergleich zu Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2021)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2021) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.10.2022 · idF BGBl. II Nr. 390/2022 Art. 1↗RIS↗
Für das Kalenderjahr 2021 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Rentnerinnen und Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse
99,95107
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
0,04893