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Fassungsvergleich zu Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Bosnien-Herzegowina)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Bosnien-Herzegowina) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.03.1992 · idF BGBl. Nr. 289/1979 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Im Rahmen dieses Abkommens werden die Zollverwaltungen der Vertragsparteien durch enge Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze möglichst erleichtern und einander bei der Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften unterstützen.
Schlagworte
Personenverkehr