Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2022)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2022) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.09.2023 · idF BGBl. II Nr. 279/2023 Art. 1↗RIS↗
Für das Kalenderjahr 2022 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Rentnerinnen und Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse
99,95171
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
0,04829