Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2024××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2024 1
Art. 1neu
in Kraft ab 19.10.2023 · idF BGBl. II Nr. 309/2023 Art. 1↗RIS↗
Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108f Abs. 2 und 3 ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2024 mit 1,097 festgesetzt.