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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn 1
Art. 1neu
in Kraft ab 05.04.2024 · idF BGBl. II Nr. 99/2024 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2025 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.