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Fassungsvergleich zu Aufgabenübertragung an den Staatssekretär××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufgabenübertragung an den Staatssekretär 1
Art. 1neu
in Kraft ab 15.04.2025 · idF BGBl. II Nr. 67/2025 Art. 1↗RIS↗
Der Aufgabenbereich Deregulierung und Entbürokratisierung, Auslandskultur und Unternehmensservice wurde mit Wirkung vom 1. April 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Josef Schellhorn zur Besorgung übertragen.