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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 27.11.2025 · idF
BGBl. II Nr. 251/2025
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hall in Tirol errichtet.