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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Hall in Tirol 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.11.2025 · idF BGBl. II Nr. 251/2025 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hall in Tirol errichtet.