§ 1. Für den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Lehramtsprüfung für hauswirtschaftliche Berufsschulen am Pädagogischen Institut in Vorarlberg wird der in Anlage I enthaltene Lehrplan hinsichtlich des ersten und zweiten Semesters mit dem Schuljahr 1983/84, hinsichtlich des dritten und vierten Semesters mit dem Schuljahr 1984/85 und hinsichtlich des fünften und sechsten Semesters mit dem Schuljahr 1985/86 in Kraft gesetzt.