Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 § 1aufgehoben
Artikel I
Erstattung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen
Verfahren
Berechtigte Unternehmer
§ 1. (1) Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, ist abweichend von den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1972 nach Maßgabe der §§ 2 und 3 durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum
1. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Z 4 und 5 UStG 1972 ausgeführt hat oder
2. nur Umsätze ausgeführt hat, die der Einzelbesteuerung (§ 20 Abs. 4 UStG 1972) unterlegen haben.
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Vorsteuerbeträge, die anderen als den in Abs. 1 bezeichneten Umsätzen im Inland zuzurechnen sind.