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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit (aufgehoben) 1
Art. 1 § 1aufgehoben
in Kraft 01.09.1994 – 31.08.2009 · idF BGBl. Nr. 991/1994 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 325/2006 Art. 1 § 1↗RIS↗
§ 1.
Für die Akademie für Sozialarbeit (einschließlich der Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.