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Fassungsvergleich zu Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist (aufgehoben) 1
Art. 1 § 1aufgehoben
in Kraft 01.07.1986 – 31.12.1999 · idF BGBl. Nr. 323/1986 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 170/1999 Art. 1 § 1↗RIS↗
Artikel I
§ 1.
Es wird festgestellt, daß die Aufbewahrung von Kulturgut im Inland, soweit es unter eine der im Anhang angeführten Warengruppen fällt, nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist.