Änderungen zwischen den Fassungen
Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 1 § 1aufgehoben
Artikel I
§ 1.
Es wird festgestellt, daß die Aufbewahrung von Kulturgut im Inland, soweit es unter eine der im Anhang angeführten Warengruppen fällt, nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist.