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Fassungsvergleich zu BSpV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bergbau-Sprengverordnung (BSpV) 1
Art. 1 § 1neu
in Kraft ab 01.04.2009 · idF BGBl. II Nr. 60/2009 Art. 1 § 1↗RIS↗
Artikel I
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Ziele
§ 1.
Ziele dieser Verordnung sind
1. der Schutz von Personen (ausgenommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) vor einer Gefährdung des Lebens und der Gesundheit,
2. der Schutz von fremden nicht zur Benützung überlassenen Sachen vor einer Gefährdung,
3. der Schutz der Umwelt und von Gewässern vor einer über das zumutbare Maß hinausgehenden Beeinträchtigung,
4. der Schutz der Lagerstätte und
5. der Schutz der Oberfläche sowie die Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit.