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Fassungsvergleich zu Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2012××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2012 (aufgehoben) 1
Art. 1 § 1aufgehoben
in Kraft 01.01.2012 – 31.12.2012 · idF BGBl. II Nr. 420/2011 Art. 1 § 1↗RIS↗
Artikel I
Anpassung in der Kriegsopferversorgung
§ 1.
Der für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes für das Kalenderjahr 2012 mit 1,027 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß für das Kalenderjahr 2012 auch für den Bereich des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 verbindlich.