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Fassungsvergleich zu Euro-GenBeG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz (Euro-GenBeG) 1
Art. 1 § 1neu
in Kraft ab 30.12.2000 · idF BGBl. I Nr. 136/2000 Art. 1 § 1↗RIS↗
Gesetzliche Umrechnung der Geschäftsanteile
§ 1.
Die Geschäftsanteile werden mit dem vom Rat der Europäischen Union gemäß Art. 123 Abs. 4 erster Satz des EG-Vertrages unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs umgerechnet. Der ermittelte Betrag wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.