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Fassungsvergleich zu Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967××

Änderungen zwischen den Fassungen

Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967 (aufgehoben) 1
Art. 1 § 10aufgehoben
in Kraft 01.07.1967 – 31.12.2019 · idF BGBl. Nr. 198/1967 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 14/2019 Art. 1 § 10↗RIS↗
§ 10.
Felddienstbarkeiten können ohne Rücksicht auf den Rechtstitel ihrer Entstehung geregelt oder aufgehoben werden, wenn sie durch die Einräumung eines Bringungsrechtes teilweise oder ganz entbehrlich werden.