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Fassungsvergleich zu Erteilung genereller Bewilligungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erteilung genereller Bewilligungen (aufgehoben) 1
Art. 1 § 10aufgehoben
in Kraft 01.04.1994 – 18.03.1997 · idF BGBl. Nr. 228/1994 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 73/1997 Art. 1 § 10↗RIS↗
III. Abschnitt
§ 10. Den in den Anlagen enthaltenen Gerätebeschreibungen können auch Verhaltensvorschriften angefügt werden. Diese sind bei Ausübung der Bewilligung zu befolgen.