Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 § 107aufgehoben
§ 107.
Für die Durchführung der in den §§ 98 Abs. 3 und 98a Abs. 3 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gilt Abschnitt 5.
Anmerkung