Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 § 14neu
Sofortmaßnahmen
§ 14.
Während der Dauer der Warnstufe II sind in dem betreffenden Ozon-Überwachungsgebiet Wandertage sowie Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt im Freien und Kindergartenausflüge untersagt.