Wirksame Antennenhöhe
§ 14. Die wirksame Antennenhöhe ist gemäß der „Technischen Vorschrift zur Betriebsfunkverordnung über die Berechnungsmethode zur Ermittlung der wirksamen Antennenhöhe und der Geländerauhigkeit'' (TVB 001) in der Fassung von Jänner 1995 zu berechnen.