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Fassungsvergleich zu ZDBR-GO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten (ZDBR-GO) 1
Art. 1 § 15geändertZ 2, Z 4, Z 5
in Kraft 15.11.2010 – 31.12.2013 · idF BGBl. II Nr. 348/2010 · danach: BGBl. II Nr. 304/2013 Art. 1 § 15↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2014 · idF BGBl. II Nr. 304/2013 Art. 1 § 15↗RIS↗
Tätigkeitsbericht
§ 15.
Der nach § 54 Abs. 2 ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:
1. die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;
2. die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Zivildienstbeschwerderates Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten nicht einheitlich beantwortet wurden;
3. wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;
4. Anregungen für allfällige Änderungen der vom Zivildienstbeschwerderat Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;
5. Angaben über Art und Umfang der in § 43 Abs. 2 Z 1 und 2 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.