Änderungen zwischen den Fassungen
Geschäftsordnung des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten (ZDBR-GO)
1§ 0↗RIS↗
Art. 1 § 15geändertZ 2, Z 4, Z 5
Tätigkeitsbericht
§ 15.
Der nach § 54 Abs. 2 ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:
1. die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;
2. die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Zivildienstbeschwerderates Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten nicht einheitlich beantwortet wurden;
3. wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;
4. Anregungen für allfällige Änderungen der vom Zivildienstbeschwerderat Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;
5. Angaben über Art und Umfang der in § 43 Abs. 2 Z 1 und 2 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.