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Fassungsvergleich zu Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB) 1
Art. 1 § 2geändert
in Kraft 01.07.1989 – 31.12.2001 · idF BGBl. Nr. 403/1989 · danach: BGBl. II Nr. 464/2001 Art. 1 § 2↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2002 · idF BGBl. II Nr. 464/2001 Art. 1 § 2↗RIS↗
§ 2.
Das Pauschale für Betriebsprüfer – Zoll wird mit 450 S 32,8 € im Kalendermonat festgesetzt. Mit diesem Pauschale sind auch jene Aufwendungen abgegolten, die den Betriebsprüfern – Zoll aus einer Verwendung als Hausbeschau- bzw. Hausbeschau-Kontrollorgan außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit entstehen.