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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (aufgehoben) 1
Art. 1 § 2aufgehoben
in Kraft 01.09.2003 – 31.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 283/2003 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015 Art. 1 § 2↗RIS↗
§ 2.
Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.