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Norm
Lehrplan der Polytechnischen Schule und Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr
Fassungen
Art. 1 § 2 Lehrplan der Polytechnischen Schule und Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr
BGBl
Art. 1 § 2 Lehrplan der Polytechnischen Schule und Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr
Judikatur
Art. 1 § 2 Lehrplan der Polytechnischen Schule und Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr
Art. 1 § 2 Lehrplan der Polytechnischen Schule und Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr
Fassungsvergleich zu
Lehrplan der Polytechnischen Schule und Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr
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Lehrplan der Polytechnischen Schule und Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1 § 2
neu
in Kraft ab 01.09.1997 · idF
BGBl. II Nr. 236/1997
Art. 1 § 2↗
RIS↗
§ 2.
Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung umfassen Knaben und Mädchen bzw. Männer und Frauen gleichermaßen, außer es ist ausdrücklich anderes angeordnet.