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Fassungsvergleich zu Lehrplan – Lehrgang für Inklusive Elementarpädagogik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrplan – Lehrgang für Inklusive Elementarpädagogik 1
Art. 1 § 2neu
in Kraft ab 01.09.1999 · idF BGBl. II Nr. 354/1999 Art. 1 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfasst sind, in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammer gesetzt.