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Fassungsvergleich zu AE-GG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz (AE-GG) 1
Art. 1 § 2neu
in Kraft ab 04.12.1968 · idF BGBl. Nr. 406/1968 Art. 1 § 2↗RIS↗
§ 2.
Der Ausführungsgesetzgebung steht es frei, über die im § 1 festgelegten fachlichen Anstellungserfordernisse hinausgehende fachliche Anstellungserfordernisse – vor allem für Leiter – vorzuschreiben.
Schlagworte
Ausbildung