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Fassungsvergleich zu Euro-GenBeG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz (Euro-GenBeG) 1
Art. 1 § 2neu
in Kraft ab 30.12.2000 · idF BGBl. I Nr. 136/2000 Art. 1 § 2↗RIS↗
Umstellung der Geschäftsanteile
§ 2.
Über die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro beschließt die Generalversammlung, abweichend von § 33 Abs. 2 GenG oder einer in der Satzung vorgesehenen höheren Mehrheit oder von weiteren Erfordernissen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Dies gilt auch, wenn mit der Umstellung eine Erhöhung oder Herabsetzung der Geschäftsanteile verbunden wird, durch die der Betrag der Geschäftsanteile auf den nächsthöheren oder nächstniedrigeren ganzzahligen Eurobetrag gestellt wird.