Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 § 25geändertÜberschrift, Bezeichnung; Abs 1; Abs 3 (aufgehoben)
Absehen von der Strafe; Verwarnung; mangelnde
(2) Unter den im Abs. 1 angeführten Voraussetzungen können die Behörden und Ämter der Bundesfinanzverwaltung von der Erstattung einer Anzeige (§ 80) absehen.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 44/2007)