Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 § 28neu
6. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft
§ 28.
Der von der Europäischen Kommission erstellte Leitfaden einer Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Prüfpräparate samt Anhängen ist in Band 4 der Regelung der Arzneimittel in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.