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Fassungsvergleich zu Neuverblisterungsbetriebsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Neuverblisterungsbetriebsordnung 1
Art. 1 § 28neu
in Kraft ab 01.01.2011 · idF BGBl. II Nr. 474/2010 Art. 1 § 28↗RIS↗
6. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft
§ 28.
Der von der Europäischen Kommission erstellte Leitfaden einer Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Prüfpräparate samt Anhängen ist in Band 4 der Regelung der Arzneimittel in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.