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Fassungsvergleich zu Gemeinsame Regionalförderungen (Bund – OÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gemeinsame Regionalförderungen (Bund – OÖ) (aufgehoben) 1
Art. 1 § 3neu
in Kraft 16.03.1984 – 16.03.1989 · idF BGBl. Nr. 147/1984 Art. 1 § 3↗RIS↗
§ 3.
Die Vertragsparteien stimmen überein, daß nach Ablauf von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Abgrenzung der „sonstigen Förderungsgebiete“ (§ 2 Abs. 3) überprüft und einvernehmlich neu festgelegt wird.