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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Tschechische R) 1
Art. 1 § 3neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 396/1922 Art. 1 § 3↗RIS↗
Artikel 3.
Bei wesentlichen Änderungen der Anlage in der Grenzstrecke, die nach der Gesetzgebung des einen oder des anderen Staates der behördlichen Genehmigung bedürfen, haben die Behörden die gleichen Grundsätze wie bei der Erteilung der Konzession zu beobachten.