Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 § 3aufgehoben
§ 3.
Ergibt sich durch die Maßnahmen gemäß §§ 1 und 2 bei der Austrian Airlines, Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft, für das Geschäftsjahr 1969 ein Reingewinn, so ist dieser der gesetzlichen Rücklage zuzuweisen.